Auch Successor Fund. Nachfolgendes Fondsprodukt eines Fondsmanagers, mit ähnlicher Anlagestrategie wie der Vorgängerfonds. Fondsverträge sehen zur Vermeidung von Interessenkonflikten Schwellenwerte (z.B. 80%) für den Stand des abgerufenen Zeichnungskapitals vor, die erreicht sein müssen, bevor der Fondsmanager einen Nachfolgefonds errichten darf.