Engl. für Unverfallbarkeit. Hat im Bereich Private Equity insbesondere Bedeutung bei VC-Transaktionen und Carried Interest-Programmen. Es beschreibt die vertraglich vorgesehene Unverfallbarkeit von bestimmten Rechten bzw. Vermögenspositionen, meist zeitlich gestaffelt in Abhängigkeit zur zeitlichen Zugehörigkeit einer Person, z.B. im Falle des Ausscheidens eines Mitarbeiters einer KVG, der wirtschaftlich am Carried Interest beteiligt ist.