Im M&A auch Anti Embarassment Clause genannt. Siehe dazu Anti Embarassment Clause. Vertragliche Regelung des Carry Clawback im Fondsbereich. Siehe dazu Carry Clawback.
Glossar
Bearbeiter: Tarek Mardini, Tim Junginger, Antonia Nabavi, Enzo Biagi
Hinweis: Dieses Glossar wurde zuerst veröffentlicht in Pöllath, Reinhard / Rodin, Andreas / Wewel, Uwe, Private Equity und Venture Capital Fonds, Handbuch, 1. Auflage, München 2018. Zweitveröffentlichung mit freundlicher Zustimmung des Verlages C.H.BECK und der Herausgeber.
Wir verweisen zudem gern auf das Glossar unseres Kooperationspartners Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK e.V.): Zum Glossar
Closing
Engl. für Zeichnungsschluss. Ganz allgemein, der Vollzug eines Beteiligungserwerbs im Rahmen einer Transaktion. M&A: Der Vollzug des Unternehmenskaufvertrags durch dingliche Übertragung der Shares oder Assets. Es erfolgt meistens zeitlich in einem gewissen Abstand zum Signing. Der Grund hierfür liegt i. d. R. im Erfordernis der kartellrechtlichen Freigabe (Fusionskontrolle) der Transaktion. Voraussetzung für die Vornahme des mehr…
Closing Conditions
Engl. für Vollzugsbedingungen. Vertraglich vereinbarte Bedingungen, die für das Closing vorliegen müssen. Praktisch wichtigste Closing Condition für den Verkäufer ist die vollständige Zahlung des Kaufpreises und für den Käufer das Erfordernis der kartellrechtlichen Freigabe (Fusionskontrolle) der Transaktion. Ebenfalls häufig anzutreffende Closing Conditions sind die Erteilung sonstiger Genehmigungen für die Transaktion, die Zustimmung Dritter (etwa wichtiger mehr…